StGB § 184c Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste
[ Auszug: Nach den §§ 184 bis 184b wird auch bestraft, wer eine pornographische
Darbietung durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. In den
Fällen des § 184 ... ]